Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen:
DetailVerliebt – Hochzeitsverleih –
Inh. Ann-Cathrin Rohrmann
Amselstraße 11
51149 Köln
hello@detailverliebt-verleih.de
im Folgenden „Vermieterin“ genannt –
und ihren Geschäftspartner/innen
im Folgenden „Mieter“ genannt –
gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültigen Fassung.
1.2 Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen der Vermieterin und ihren Mietern über die angebotenen Lieferungen und Leistungen geschlossen werden. Sie gelten ebenso für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an die Mieter:innen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform (§ 126 BGB) verlangen, reicht die Übermittlung per E-Mail aus, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Angebote der Vermieterin, einschließlich der auf ihrer Website (www.detailverliebt-verleih.de), sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen sind. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Leistung besteht nur, wenn die Vermieterin ein verbindliches Angebot abgegeben hat.
2.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Vermieterin und den Mietern basieren ausschließlich auf dem Angebot der Vermieterin sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten sämtliche Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand. Mündliche Zusagen der Vermieterin vor Vertragsabschluss sind unverbindlich, und mündliche Abreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Mieter können über das Kontaktformular auf der Website der Vermieterin eine Anfrage stellen. Anschließend erhält der/die Mieter ein Angebot, das durch schriftliche Erklärung angenommen werden kann. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die schriftliche Bestätigung des Angebotes bei der Vermieterin eingeht. Mit der Anzahlung wird er rechtsverbindlich und die Mietgegenstände sind verbindlich für den Mieter reserviert.
2.4 Angaben der Vermieterin zu Lieferungen oder Leistungen (z. B. Maße, Gewichte, Belastbarkeit, technische Daten) sowie deren Darstellungen (z. B. Zeichnungen, Abbildungen) sind als ungefähre Richtwerte zu verstehen, sofern keine genaue Übereinstimmung für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern dienen der Beschreibung. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen sowie der Austausch von Bauteilen durch gleichwertige Alternativen sind zulässig, sofern sie die Nutzung für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Gegenstand der Vermietung
3.1 Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel.
3.2 Die Mietgegenstände stehen im Eigentum der Vermieterin.
3.3 Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck, zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung und für die vereinbarte Mietdauer (siehe Punkt 4) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung bzw. Zweckentfremdung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.
3.4 Eine Untervermietung ist ausgeschlossen. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für die im Angebot genannte Veranstaltung genutzt werden.
3.5 Grundsätzlich sind die Mietgegenstände von den Mietern am Lager der Vermieterin (Amselstr. 11, 51149 Köln-Westhoven) abzuholen.
3.6 Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum der Vermieterin.
4. Mietdauer
4.1 Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst einen Zeitraum von fünf Tagen (i.d.R. Donnerstag bis Montag). Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der schriftlichen Bestätigung der Vermieterin.
4.2 Eine Verlängerung der Mietdauer ist bei Vertragsabschluss oder vor Mietbeginn nach Absprache möglich.
4.3 Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis je angefangener Tage zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen. Die Vermieterin weist darauf hin, dass die Mietgegenstände in der Regel folgevermietet werden. Eine verspätete Rückgabe kann daher zu einem Schaden führen, der den Auftragswert übersteigt. Zudem werden die Mietgegenstände häufig langfristig für Hochzeiten und Veranstaltungen reserviert, sodass eine kurzfristige Weitervermietung bei verspäteter Rückgabe in der Regel nicht möglich ist.
5. Vertragsinhalt / Mietpreise / Mieteinheit / Sicherheitsgebühr (Kaution)
5.1 Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
5.2 Die Vermieterin ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises gemäß Ziffer 5.1 zu verlangen. Diese wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rechnung fällig und ist auf das in der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung angegebene Konto der Vermieterin zu überweisen.
5.3 Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn fällig. Sofern der Restbetrag nicht bereits mit der Rechnung gemäß Ziffer 5.2 in Rechnung gestellt wurde, ist dieser innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedoch frühestens zwei Wochen vor Mietbeginn, auf das Bankkonto der Vermieterin zu überweisen.
5.4 Die Mietpreise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände zum und vom Veranstaltungsort. Dieser Liefer- und Abholservice ist bei Verfügbarkeit für 0,90 € je gefahrenem Kilometer und 90 € Pauschalpreis möglich.
5.5 Der Auf- und Abbau des Mietmobiliars ist nicht im Mietpreis enthalten (nur bei dem Fullservice).
5.6 Ein Gespräch im Showroom ist im Preis des Fullservice-Pakets enthalten. Sollte der Mieter nach dem Gespräch im Showroom die Fullservice-Leistung nicht in Anspruch nehmen wollen, fällt eine Aufwandsentschädigung von 159,00 € brutto an. Diese Gebühr ergibt sich daraus, dass private Termine im Showroom ausschließlich für Fullservice-Paare angeboten werden.
5.7 Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung nach Ziff. 6 kann die Anzahlung mit den Erstattungsbeträgen verrechnet werden.
5.8 Wurde eine Selbstabholung/Lieferung-/Abholung/Fullservice der Mietgegenstände vereinbart, ist eine Kaution von dem Mieter zu hinterlegen. Die Kaution beträgt mindestens 50 € und höchstens 300 €, bzw. das Doppelte des Gesamtleihwerts. Sie ist zwei Wochen vor der Veranstaltung zusammen mit der Begleichung der Restsumme auf das Bankkonto der Vermieterin zu zahlen. Die Kaution wird nach dem Ende der Mietdauer und der Prüfung der Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.9, erstattet.
5.9 Die Vermieterin behält sich das Recht vor, in der Abschlussrechnung nach Abschluss des Auftrags eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz zu berechnen. Etwaige Mietsicherheiten können mit der Abschlussrechnung verrechnet werden. Die Abschlussrechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.
6. Stornierungsbedingungen und Umbuchungen
6.1 Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
6.2 Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu prüfen. Im Fall des Verzichts auf Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
6.3 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus. Schlägt die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
6.4 Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
6.5 Im Fall einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:
-> bis 12 Monate vor der Veranstaltung sind 25 % der Auftragssumme fällig
-> bis 4 Monate vor der Veranstaltung sind 50 % der Auftragssumme fällig
-> bis 2 Monate vor der Veranstaltung sind 75 % der Auftragssumme fällig
-> bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 90 % der Auftragssumme fällig
-> nach Ablauf der 4 Wochen bis zum Veranstaltungstag sind 100 % der Auftragssumme fällig.
6.6 Im Falle der Stornierung eines Auftrags, welcher mit zusätzlichen Kosten, wie z.B. der Anlieferung, Auf-/Abbau, Mietkosten eines Transporters, eventuellen Übernachtungskosten etc. verbunden ist, sind auch die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten durch den Mieter zu tragen bzw. zu ersetzen.
Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich einen Aufwendungssatz von 65 € pro angefangener Stunde für Beratungs- und Planungsleistungen geltend zu machen.
6.7 Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt, das vereinbarte Auftragsvolumen um maximal 20 % zu reduzieren, sofern dies bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung in schriftlicher Form angezeigt wird.
6.8 Eine Umbuchung (z. B. Änderung der Mietdauer bzw. Liefertermins) ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin möglich.
7. Preise / Zahlungsbedingungen
7.1 Die angegebenen Preise auf der Website sind Bruttopreise (inkl. 19% MwSt.).
7.2 Bei Vertragszusage ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Der verbleibende Betrag, einschließlich der vereinbarten Kaution, ist spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
7.3 Die Zahlung erfolgt auf das nachstehende Bankkonto:
Ann-Cathrin Rohrmann
Bank: N26
IBAN: DE64 1001 1001 2286 3725 67
BIC: NTSBDEB1XXX
7.4 Die Vermieterin ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
7.5 Die Vermieterin behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Sicherheitsgebühr (Kaution) vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
7.6 Die Vermieterin ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt werden.
7.7 Wird der Mietpreis nicht wie vereinbart gezahlt, ist die Vermieterin berechtigt, die Mietgegenstände zurückzunehmen. Der Mieter hat kein Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung der Miete, es sei denn, es besteht ein unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder aus dem Mietvertrag resultierender Gegenanspruch.
8. Bestimmungen bei Selbstabholung, Lieferung/Abholung und Aufbau- und Abbaukosten
8.1 Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann die Mietgegenstände an der Anschrift der Vermieterin abholen und zum Veranstaltungsort transportieren. Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zur Abholung bereit.
8.2 Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise des Transports zum Transportieren der Mietobjekte geeignet ist, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiterhin sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen. Die Maße sind im Angebot und auch auf der Website ersichtlich.
8.3 Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge für die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
8.4 Für die Abholung und Rückgabe werden Termine mit einem Zeitfenster von 30 Minuten eingeräumt. Sollte dieses Zeitfenster überschritten werden, d. h. der Kunde erscheint nicht oder stark verspätet zu dem vereinbarten Termin, behält sich die Vermieterin vor, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 € pro 15 Minuten Verspätung zu erheben.
8.5 Die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau durch DetailVerliebt sind ausschließlich Bestandteil eines individuellen Angebotes. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.
8.6 Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt an die im Angebot angegebene Adresse.
8.7 Die Lieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau des Mobiliars.
8.8 Die Vermieterin kann nicht für verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
8.9 Der Mieter oder eine bevollmächtigte Person muss zum vereinbarten Lieferzeitpunkt anwesend sein. Ist dies nicht der Fall, gilt die Lieferung als nicht zustellbar und der volle Mietpreis bleibt dennoch zu zahlen.
8.10 Kann die Vermieterin die bestellten Mietgegenstände nicht liefern, ist sie berechtigt, diese durch gleichwertige oder höherwertige Artikel zum ursprünglichen Preis zu ersetzen.
8.11 Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu Lasten des Mieters.
8.12 Alle Maßangaben sind circa-Maße. Die Vermieterin behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen
9.1 Der Mieter trägt die Haftung für sämtliche Schäden an den Mietgegenständen ab der Übergabe am Standort der Vermieterin bis zu deren Rückgabe.
9.2 Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
9.3 Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
9.4 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ist der Vermieterin umgehend mitzuteilen.
9.5 Bei längerer Mietzeit hat der Mieter für die ordnungsgemäße Lagerung der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Hierfür ist ein abgeschlossener, trockener Raum vorgeschrieben.
9.6 Die Mietgegenstände dürfen nach dem Ende der Veranstaltung nicht unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden.
9.7 Im Fall von besonderer Pflege- oder Bedienungsanforderungen sind die Mietgegenstände gegebenenfalls nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Bedienung der Mietgegenstände ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgt.
9.8 Offene Mängel sind vom Mieter unverzüglich zu melden, versteckte Mängel unmittelbar nach deren Entdeckung. Der Mieter muss nachweisen, dass die Mängelanzeige rechtzeitig erfolgte. Wird der mangelhafte Artikel dennoch genutzt, kann die Miete für diesen Artikel um maximal 50 % gemindert werden, sofern der Mangel umgehend gemeldet und der Vermieterin die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
9.9 Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen ist generell zu unterlassen.
9.10 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und somit zum Teil nicht neu sind. Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
9.11 Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
10.1 Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand und in der selben Anzahl, wie ausgehändigt, zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
10.2 Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.
10.3 Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter bei der Rückgabe nicht möglich ist, ist der Vermieter berechtigt, die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Räumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder keine Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
10.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an die Vermieterin zurückzugeben, soweit die Reinigung nicht im Preis inkludiert ist. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 40 € pro 30 Minuten berechnet.
10.5 Textilien müssen nach deren Benutzung der Vermieterin in einem fleckenfreien, wachsfreien und einwandfreien Zustand zurückgegeben werden.
10.6 Sind die Textilien durch starke Verunreinigungen wie Brandlöcher, Rotwein-, Curry- oder (farbiges) Kerzenwachs beschädigt und lassen sich diese nicht durch eine normale Reinigung entfernen, ist die Vermieterin berechtigt, entsprechende Reinigungskosten nach zu berechnen bzw. Wertersatz zu verlangen.
10.7 Jegliches Geschirr, Besteck oder Gläser sind von Hand gespült und abgetrocknet zurückzugeben, andernfalls greift Nr. 10.4.
10.8 Kerzenständer dürfen in einem nicht gereinigten Zustand an die Vermieterin zurückgegeben werden. Die Reinigung erfolgt durch die Vermieterin.
10.9 Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten.
10.10 Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit Personalkosten in Höhe von 40 € pro 30 Minuten für die Wiederherstellung sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis) berechnet.
11. Haftung des Mieters
11.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an die Vermieterin. Er hat die Vermieterin unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
11.2 Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
11.3 Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
11.4 Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (siehe Punkt 10.10).
11.5 Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (siehe Punkt 10.9).
11.6 Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko.
11.7 Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Die Vermieterin rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
11.8 Die Vermieterin stellt sicher, dass die vermieteten Produkte den geltenden Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) entsprechen. Die Mieter sind verpflichtet, die Mietgegenstände ausschließlich gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen und die bereitgestellten Sicherheits- und Nutzungshinweise zu beachten. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Sicherheitsvorgaben entstehen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
12. Haftung der Vermieterin
12.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Vermieterin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Die Vermieterin ist von der Haftung und einem Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden bzw. Mietausfall, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, vorherige Mieter, durch von der Vermieterin oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jeglicher Art am Mietgegenstand oder durch andere, der Vermieterin zuzuschreibende Ursachen, befreit. Ausgenommen ist, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vermieterin verursacht wurde. In diesem Fall bleibt die Haftung der Vermieterin auf einen Betrag in Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
12.3 Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
12.4 Die Vermieterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet sie nur wegen der schuldhaften Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
12.5 Die Vermieterin haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.
12.6 Tritt bei der Inbetriebnahme oder während der Mietdauer ein Mangel auf, den die Vermieterin zu verantworten hat, steht ihr das Recht zur Nachbesserung zu. Sollte der Mangel nicht behoben werden können und die Nutzung des Mietgegenstandes dadurch unmöglich sein, kann die Miete für den betroffenen Artikel höchstens in Höhe seines Mietpreises gemindert werden.
13. Datenschutz
13.1 Die Vermieterin gewährleistet die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten der Mieter:innen werden ausschließlich zur Abwicklung und Bearbeitung der Bestellung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Mieter:innen können ihre mit Vertragsabschluss erteilte Einwilligung zur Speicherung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich oder in Textform widerrufen.
14. Widerrufsrecht
14.1 Der Mieter kann den Vertragsschluss, der durch schriftliche Bestätigung des Angebots zustande kommt, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
14.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, der zu richten ist an: Ann-Cathrin Rohrmann | hello@detailverliebt-verleih.de
14.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Vermieterin mit deren Empfang.
14.4 Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort ist Köln.
15.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Köln.
15.3 Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.4 Die Vermieterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.